- parteifähig
- par|tei|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): fähig, in einem Rechtsstreit ↑Partei (2) zu sein.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Parteifähigkeit — bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Kläger oder Beklagter zu sein. Parteifähig sind grundsätzlich alle (natürlichen und juristischen) Personen, die rechtsfähig sind (§ 50 ZPO). Parteifähig sind … Deutsch Wikipedia
Parteifähigkeit — Parteifähigkeit, die Fähigkeit, in einem Prozess Partei 2) zu sein. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist, also jede natürliche und juristische Person, ferner die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft, die Reederei, der… … Universal-Lexikon
Aktivbürger — ist ein Begriff aus dem Staatsrecht, der auch in der allgemeinen Staatslehre Verwendung findet. Aktivbürger ist jeder Angehörige des Staatsvolks, der in demokratischen Staaten berechtigt ist, durch Stimmabgabe bei Wahlen und/oder Abstimmungen an… … Deutsch Wikipedia
Bundesorgan — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Verfassungsorgan wird im deutschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan genannt, dessen Rechte und Pflichten in der… … Deutsch Wikipedia
E.V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
E. V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Eingetragener Verein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Gesellschaftskollisionsrecht — Das Gesellschaftskollisionsrecht ist ein Teil des nationalen Privatrechts. Es regelt die Konflikte, die sich bei international tätig werdenden Gesellschaften aus den Unterschieden zwischen dem Gesellschaftsrecht des Heimatstaates und demjenigen… … Deutsch Wikipedia
Passivlegitimation — (auch Sachbefugnis) ist die Zuständigkeit einer Person für einen Rechtsanspruch nach materiell rechtlichen Aspekten. In passiver Weise gilt dies, wenn man der Anspruchsrepetent (Anspruchsgegner oder Schuldner) ist. Man fragt also danach, wer der… … Deutsch Wikipedia
Postulationsfähigkeit — Als Postulationsfähigkeit wird im Recht die Fähigkeit bezeichnet, vor einem Gericht rechtswirksame Handlungen vorzunehmen. Diese werden unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen von einer Prozesspartei in Selbstvertretung oder von einem… … Deutsch Wikipedia